Flug verspätet oder annulliert: bis zu 600 € Entschädigung

Kommt dein Flug mehr als drei Stunden zu spät an, wird er annulliert oder wirst du wegen Überbuchung nicht befördert, steht dir oft eine Entschädigung zu. Grundlage ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, die auch für Flüge ab der Schweiz gilt.

Wie viel Geld dir zusteht

Die Entschädigung gibt es pro Person, unabhängig vom Ticketpreis. Ein Flug für 49 € kann dir also 250 € einbringen.

Wann die Regel gilt

So kommst du an dein Geld

Du kannst die Airline selbst anschreiben. Viele Airlines lehnen aber zuerst ab oder antworten nicht. Bequemer ist ein Fluggastrechte-Dienst wie AirHelp: Du gibst deine Flugdaten ein, der Dienst prüft den Anspruch kostenlos und setzt ihn durch – bei Bedarf auch vor Gericht. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision fällig.

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