Flug verspätet oder annulliert: bis zu 600 € Entschädigung
Kommt dein Flug mehr als drei Stunden zu spät an, wird er annulliert oder wirst du wegen Überbuchung nicht befördert, steht dir oft eine Entschädigung zu. Grundlage ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, die auch für Flüge ab der Schweiz gilt.
Wie viel Geld dir zusteht
- 250 € bei Flügen bis 1500 km
- 400 € bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km sowie bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km
- 600 € bei Flügen über 3500 km
Die Entschädigung gibt es pro Person, unabhängig vom Ticketpreis. Ein Flug für 49 € kann dir also 250 € einbringen.
Wann die Regel gilt
- Dein Flug startet in der EU, in der Schweiz, in Norwegen oder Island – egal mit welcher Airline.
- Oder: Du landest dort und fliegst mit einer Airline aus diesen Ländern.
- Die Ursache lag bei der Airline (z. B. Technik, Personal, Planung). Bei aussergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Fluglotsenstreik entfällt der Anspruch.
- Ansprüche verjähren je nach Land erst nach mehreren Jahren – auch ältere Flüge lohnen sich zu prüfen.
So kommst du an dein Geld
Du kannst die Airline selbst anschreiben. Viele Airlines lehnen aber zuerst ab oder antworten nicht. Bequemer ist ein Fluggastrechte-Dienst wie AirHelp: Du gibst deine Flugdaten ein, der Dienst prüft den Anspruch kostenlos und setzt ihn durch – bei Bedarf auch vor Gericht. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision fällig.
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